Rechtliches
Mit der Schenkung der Fotografie bestätigen Sie, dass alle auf der Fotografie ersichtlichen Personen wie auch Sie selbst damit einverstanden sind, dass die Fotografie in die Sammlung des SNM aufgenommen wird und dadurch zukünftig in unterschiedlichen Kontexten, zum Beispiel in Ausstellungen, in Publikationen oder auf der Online-Sammlung reproduziert werden kann.
Eine Auswahl der eingereichten Fotografien wird im Rahmen einer digitalen Bilderschau erstmals in der Ausstellung «Tourismus. Reiseziel Schweiz» (20.6.2026–2.5.2027) im Forum Schweizer Geschichte in Schwyz zu sehen sein. Gerne informieren wir Sie, wenn dies der Fall ist.
Mit der Schenkung garantieren Sie dem SNM, dass Sie Eigentümer/in und Urheber/in der Fotografie sind und allein sowie unbeschränkt darüber verfügen können bzw. hierzu das entsprechende Einverständnis des/der Urheber/in haben. In diesem Kontext räumen Sie dem SNM sämtliche Rechte des geistigen Eigentums am Schenkungsgegenstand ein. Das SNM ist ICOM-Mitglied und beachtet stets den ICOM-Kodex, insbesondere bei der Aufbewahrung, Konservierung, Verwendung und Dokumentation des Schenkungsgegenstands.
Das SNM behält sich vor, Fotografien, die keine Ferienselfies sind, nicht in die Sammlung aufzunehmen. Bei einer sehr grossen Anzahl an Einreichungen behält sich das SNM zudem vor, nur eine Auswahl der eingereichten Fotografien in die Sammlung aufzunehmen. Nicht in die Sammlung aufgenommene digitale Fotografien werden vollständig gelöscht.